Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Das Kontrollorgan des Betriebs Landesmuseen wird mit Beschluss der Landesregierung ernannt und besteht aus drei Mitgliedern:
Vorherige Ernennungen:
Das Kontrollorgan des Betriebs Landesmuseen wird mit Beschluss der Landesregierung ernannt und besteht aus drei Mitgliedern:
Vorherige Ernennungen: