Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Die von Art. 20 Abs. 3 des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung dieser Daten wurde vom Gesetzesvertretenden Dekret vom 25. Mai 2016, Nr. 97, abgeschafft.