Bürgerzugang
Zuständige Person, an welche die Anträge zur Akteneinsicht seitens der Bürger laut Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, zu richten sind.
Zuständige Person, an welche die Anträge zur Akteneinsicht seitens der Bürger laut Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, zu richten sind.