Zugang für die Bevölkerung
Zuständige Person, an welche die Anträge zur Akteneinsicht seitens der Bevölkerung laut Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, zu richten sind.
Letzte Aktualisierung: 22/04/2025
Zuständige Person, an welche die Anträge zur Akteneinsicht seitens der Bevölkerung laut Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, zu richten sind.
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