[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

[Seite in Ausarbeitung. Stand 30.4.2025]

Den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (P.I.A.O.) 2025-2027 finden Sie auf folgender Unterseite: Vorbeugung der Korruption

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1, Absatz 2-bis, Gesetz Nr. 190/2012 und Artikel 10, Absatz 8, Buchstabe a) gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013:

Untersektion Weitere Inhalte/Vorbeugung der Korruption

Zusammenfassende Übersicht der geltenden Veröffentlichungspflichten im Bereich Transparenz, gemäß Artikel 28/bis des Landesgesetzes vom 22 Oktober 1993, Nr. 17:

Aktuelle Übersicht der geltenden Veröffentlichungspflichten mit Angabe der Verantwortlichen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 31. Jänner 2023, Nr. 78

Laut Artikel 10, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, ist jede Verwaltung verpflichtet, in einer eigenen Sektion des Dreijahresplanes zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz die Verantwortlichen für die Übermittlung und Veröffentlichung der Unterlagen, Informationen und Daten anzugeben.

Letzte Aktualisierung: 30/04/2025